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Alle Kurse sind inklusive Verpflegung, darunter Kaffee, Tee, Kaltgetränke, Brötchen und Snacks.

Wir freuen uns darauf, Sie während der Kurse bestens zu versorgen!

Kursdauer beträgt jeweils 7 Stunden, zuzüglich einer einstündigen Mittagspause. Die Kurse finden von Montag bis Freitag statt. Eine individuelle Terminplanung ist möglich, beispielsweise für Wochenend-, Abend- oder Gruppenkurse. Für individuelle Terminabsprachen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter info@bkf-akademie-frank.com zur Verfügung.

Seit dem 10. September 2009 sind alle gewerblichen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Diese Weiterbildung gliedert sich in fünf Module von jeweils 7 Stunden á 60 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die erste Weiterbildungsphase innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt der Grundqual abgeschlossen sein muss.

( § 2 (2) und (3) BKrFQG und § 5 BKrFQG)

Die Berufskraftfahrerqualifizierung richtet sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Dieses Gesetz gilt zum Zweck der Verbesserung, insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr, durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.


Fahrer, die gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE erst nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.


Fahrer, denen eine der o. g. Fahrerlaubnis oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erteilt worden ist, unterliegen keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht jedoch eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Fahrer, welche die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation abgelegt haben.


Dieses Gesetz findet Anwendung für Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind oder

  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder

  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden (soweit sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen). 


Die Berufskraftfahrerqualifizierung wird als Schlüsselzahl „95“ mit der jeweiligen Gültigkeit seit Mai 2021 auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und nicht mehr in der Spalte 12 des Führerscheines.

(Quelle: Berufskraftfahrerqualifikation - Landratsamt BGL, Stand 28.05.2025)

Herzlich willkommen auf meiner Website! Mit meiner langjährigen Erfahrung als Berufskraftfahrer und in der Personenbeförderung bin ich hier, um Sie zu unterstützen. Ich verstehe die täglichen Herausforderungen, mit denen Fahrer konfrontiert sind, und möchte Ihnen bei Ihrer Weiterbildung helfen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fähigkeiten ausbauen und Karriere voranbringen.

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